Sa19May2012

Republik Serbien
 
 

Vorschriften

 
Allgemeine Informationen
KEIN Mitglied der EUWährung serb, Dinar (RSD)
EU-SozialvorschriftenneinCheckliste
Telefonnummern
internationale Vorwahl00381 Polizei92
Feuerwehr 93 Unfall 94
erforderliche Dokumente (Fahrer)
Personalausweisja Reisepassnein
nat. Führerscheinja int. Führerscheinnein
EU Krankenversicherungnein Auslandskrankenscheinja
Fahrerkarteja Nachweise der letzten 28 Tageja
Visumspflichtnein   
erforderliche Dokumente (Fahrzeug)
Fahrzeugschein ja grüne Versicherungskarte Vorschrift
Fahrtenheft Interbus sep. Haftpflichtvers. nein
Kopie der Gemeinschaftslizenz ja Eigentumsnachweis ja
Höchstgeschwindigkeiten
innerorts50 km/h ausserorts80 km/h
Schnellstrasse 80 km/h Autobahn 80 km/h
Bus mit Anhänger < 750 kg k.A. km/h Bus mit Anhänger > 750 kg k.A. km/h
Sonstige Pflichten
Feuerlöscher (6 KG) 1Erste Hilfe Kasten 2
Warndreieck 1Blinkleuchte 1
Taschenlampe jaErsatzlampen empfohlen
Gurtpflicht jaHandyverbot ja
Rauchverbot am Steuer neinWarnwestenpflicht ja
D-Schild jaamtl. 100 Aufkleber ja
Mautpflicht ja  
Abblendlicht am Tag
Lichtpflicht am Tag ja  
Beginn 01.01.Ende 31.12.
Sonstiges
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.
Die grüne Versicherungskarte reicht aus, wenn SRB explizit erwähnt ist. Das sollte mit der Versicherung geklärt sein, weil die serbischen Behörden ansonsten die Einreise verweigern.
Laut Auswärtigem Amt besteht seit 12. Juni 2010 keine Passpflicht mehr für deutsche Staatsbürger. Ein gültiger Personalausweis reicht aus.
Straßennutzungsgebühren sollten wegen der "großzügigen" Umrechnung in Landeswährung bezahlt werden. Euro werden aber akzeptiert.
Es gilt "rechts vor links".


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