Das Finanzgericht Köln hat ein Urteil veröffentlicht, in dem es um die Übernahme von Bußgeldern durch das Unternehmen geht. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass für Bußgelder, die von der Firma für die Fahrer gezahlt werden, Lohnsteuer gezahlt werden muss. Dafür haftet ausschließlich der Arbeitgeber. Das ganze Urteil und die Begründung findet ihr im Download-Bereich. hier klicken
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