Das Busfahrermagazin hat in der neuesten Ausgabe auf ein Urteil des OLG Jena hingewiesen, wonach Verstöße bei den Lenk- und Ruhezeiten nicht doppelt bestraft werden dürfen. Aktenzeichen 1 SS BS 78/10
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PS: Über das Aktenzeichen findet man die vollständige Begründung des Gerichtes im Internet
