Sa19May2012

Neuerungen beim digitalen Kontrollgerät

Am 1. Oktober tritt die VERORDNUNG (EU) Nr. 1266/2009 in Kraft, mit der die Verordnung 3821/85/EWG überarbeitet wird. Das Ganze ist verhältnismäßig umfangreich und für uns Fahrer ist eigentlich nur eine Sache wirklich wichtig, die immer wieder für Ärger sorgte.

Es handelt sich hierbei um die sogenannte 1-Minuten-Regelung. Bisher war das so, dass eine Bewegung des Fahrzeuges von mehr als 5 Sekunden auf eine komplette Minute Lenkzeit aufgerundet wurde und damit die Pause hinfällig, wenn man auf dem Parkplatz auch nur fünf Meter vorgefahren ist, um einem Kollegen das Ein- oder Ausparken leichter zu machen.

In Zukunft sieht die Verordnung vor, dass die Tätigkeit, die am längsten in der Minute gedauert hat, für die ganze Minute zählt. Also, wenn man 29 Sekunden fährt und 31 Sekunden Pause hat, gilt die ganze Minute als Pause und umgekehrt als Lenkzeit.

Ab 1. Oktober gilt das für alle neuen Fahrtenschreiber, die eingebaut werden. Bei den bestehenden sollte man den Hersteller fragen, ob es eine neue Software für das Gerät gibt.

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