Sa19May2012

Vorsicht Falle - digitaler Fahrtenschreiber

Man sollte es nicht glauben, aber im Moment machen einige Busorganisationen darauf aufmerksam, dass einige Länder noch eine neue Einnahmequelle gefunden haben.

Diejenigen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber unterwegs sind, haben in aller Regel folgen Eintrag im Gerät "HH-AB 123". Wenn ihr dann aber mal um euren Bus lauft, werdet ihr sehen, dass es den Bindestrich auf dem EU-Kennzeichen gar nicht mehr gibt. Also kam einer der Kontrolleure auf die Idee, das mit 200,00 Euro zu "belohnen", weil ja die Angaben im Gerät und auf dem Fahrzeug nicht mehr übereinstimmen.

Bevor ihr nun aber das Geld in die Hand nehmt, um das Gerät neu einstellen zu lassen, solltet ihr vorsichtshalber auf den Fahrzeugschein schauen. Da gibt es den Bindestrich nämlich wieder. Den Rest überlasse ich eurer Phantasie. Einen von zwei Gründen zur Beanstandung findet man immer, wenn man will.

Wenn das Problem vermehrt auftreten sollte, muss wohl die Zulassungsstelle umdenken und entweder den Bindestrich auf das Kennzeichen machen oder den Strich aus dem Schein raus nehmen. Es kann ja nicht sein, das man für einen behördlich angeordneten Fehler auch noch zahlen darf.

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