Sa19May2012

Marokko
 
 

Vorschriften

 
Allgemeine Informationen
KEIN Mitglied der EUWährung Dirham (MAD)
EU-SozialvorschriftenneinCheckliste
Telefonnummern
internationale Vorwahl00212 Polizei19
Feuerwehr 15 Unfall 15
erforderliche Dokumente (Fahrer)
Personalausweisnein Reisepassja
nat. Führerscheinja int. Führerscheinnein
EU Krankenversicherungnein Auslandskrankenscheinja
Fahrerkarteja Nachweise der letzten 28 Tageja
Visumspflichtnein   
erforderliche Dokumente (Fahrzeug)
Fahrzeugschein ja grüne Versicherungskarte empfohlen
Fahrtenheft Nr. 640 weiß sep. Haftpflichtvers. nein
Kopie der Gemeinschaftslizenz ja Eigentumsnachweis nein
Höchstgeschwindigkeiten
innerorts60 km/h ausserorts80 km/h
Schnellstrasse 80 km/h Autobahn 80 km/h
Bus mit Anhänger < 750 kg k.A. km/h Bus mit Anhänger > 750 kg k.A. km/h
Sonstige Pflichten
Feuerlöscher (6 KG) 1Erste Hilfe Kasten 2
Warndreieck 1Blinkleuchte 1
Taschenlampe jaErsatzlampen empfohlen
Gurtpflicht jaHandyverbot ja
Rauchverbot am Steuer neinWarnwestenpflicht ja
D-Schild jaamtl. 100 Aufkleber ja
Mautpflicht ja  
Sonstiges
Die grüne Versicherungskarte muss explizit für Marokko gültig sein. Bitte mit der Versicherung in Verbindung setzen.
Bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.
Der Reisepass muss noch sechs Monate gültig sein.
Zur Lichtpflicht liegen keine gesicherten Informationen vor.
Das weiße Fahrtenheft kann bei den Landesverbänden bzw. bei den einschlägigen Verlagen bezogen werden.


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