Sa19May2012

Frankreich
 
 

Vorschriften

 
Allgemeine Informationen
Mitglied der EUWährung Euro (EUR)
EU-SozialvorschriftenjaCheckliste
Telefonnummern
internationale Vorwahl 0033 zentraler Notruf 112
erforderliche Dokumente (Fahrer)
Personalausweisja Reisepassnein
nat. Führerscheinja int. Führerscheinnein
EU Krankenversicherungja Auslandskrankenscheinnein
Fahrerkarteja Nachweise der letzten 28 Tageja
Visumspflichtnein   
erforderliche Dokumente (Fahrzeug)
Fahrzeugschein ja grüne Versicherungskarte empfohlen
Fahrtenheft EU sep. Haftpflichtvers. nein
Kopie der Gemeinschaftslizenz ja Eigentumsnachweis nein
Höchstgeschwindigkeiten
innerorts50 km/h ausserorts90 km/h
Schnellstrasse 90 km/h Autobahn 90 km/h
Bus mit Anhänger < 750 kg k.A. km/h Bus mit Anhänger > 750 kg k.A. km/h
Sonstige Pflichten
Feuerlöscher (6 KG) 1Erste Hilfe Kasten 2
Warndreieck 1Blinkleuchte 1
Taschenlampe jaErsatzlampen empfohlen
Gurtpflicht jaHandyverbot ja
Rauchverbot am Steuer neinWarnwestenpflicht ja
D-Schild jaamtl. 100 Aufkleber ja
Mautpflicht Zahlstellen  
Sonstiges
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auf Autobahnen auch 100 km/h erlaubt. Es muss eine Erklärung des Busherstellers auf französischer Sprache vorliegen, die die Zulassung für 100 km/h bestätigt.
Bei Sichtweiten unter 50 Metern gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
Für Paris gelten seit Juni 2003 besondere Bestimmungen. Es gibt unterschiedliche Parkpässe, die pauschal zur Nutzung von 476 Parkplätzen und 32 Parkhäusern berechtigen. Weitere Informationen finden sie unter www.autocars.paris.fr. Hier können die Parkpässe auch online bestellt und bezahlt werden.
Bei drei- und mehrspurigen Straßen dürfen Fahrzeuge über 3,5 t nur die beiden rechten Spuren benutzen.
Fahrverbot für Kindergruppen mit mehr als 15 Kindern unter 16 Jahren. Das Verbot gilt am ersten und letzten Tag der französischen Schulferien.
Schneekettenpflicht besteht nicht. Sie können aber verlangt werden. Also besser mitnehmen.
Es besteht Anschnallpflicht für Fahrer, Reiseleiter und Fahrgäste. Verstöße werden mit 90 Euro Bußgeld belegt. Das gilt auch für den Reiseleiter oder eine Hostess und Fahrgäste, die während der Fahrt durch den Bus laufen.
WICHTIG !!! Ab dem 1.7.2012 wird in Frankreich das Mitführen eines Alkoholtesters verbindlich für alle vorgeschrieben. Das können sowohl Einmaltests sein als auch Geräte, die mehrfach benutzt werden können.


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