Mi22Feb2012

EU-Fahrtenblatt

Nachdem nun die Schreckensmeldungen in Deutschland kursieren, dass die Strafen für ein nicht richtig ausgefülltes EU-Fahrtenbuch astronomische Höhen erreichen können, habe ich mir mal die Mühe gemacht und ein bisschen auf euopa.eu gesurft.

Wenn man es kompliziert machen will, kann man das in etwa so zusammenfassen:

Die Regelung basiert auf der Verordnung 684/92, die durch die Verordnung 11/98 teilweise geändert wurde, um dann durch die Verordnung 12/98 ergänzt und die Verordnung 2121/98 wieder erweitert wurde. Alles Klar? Die Verordnung 2121/98 war übrigens nur notwendig, um die Verordnung auf die neuen Mitgliedstaaten auszuweiten.

Nun versuche ich es mal einfach zu machen:

Vor Antritt der Fahrt muss das Fahrtenblatt laut Paragraph 11 der Verordnung folgende Angaben enthalten:

  1. Die Art des Verkehrsdienstes
  2. Die Hauptstreckenführung
  3. Den oder die beteiligten Verkehrsunternehmen

Das war es eigentlich schon.

Was heißt das jetzt für uns? Ich nehme mal den Gelegenheitsverkehr:

Vor Antritt der Fahrt weiß man ja schon, wohin sie geht und wie viele Fahrgäste man dabei hat.

Spalte 1: Kennzeichen des Fahrzeuges, Ort, Datum und Unterschrift des Unternehmers ausfüllen.

Spalte 2: Verkehrsunternehmer (in aller Regel dein Arbeitgeber)

Spalte 3: Dein Name und ggf. der eines zweiten Fahrers

Spalte 4: Bei Reisen aus dem eigenen Katalog, das eigene Unternehmen, ansonsten kann da auch z.B. Landfrauen XY stehen.

Spalte 5: Bei dem Beispiel hier ist das Gelegenheitsverkehr

Spalte 6: Abfahrtsort und Zielort mit dem entsprechenden Land

Spalte 7: Das Datum des Anreisetages, die voraussichtlichen Kilometer, Anzahl Personen usw. Das, was man vor der Abreise schon weiß.

Spalte 7: Das Datum des Rückreisetages, die voraussichtlichen Kilometer, Anzahl Personen usw. Das, was man vor der Abreise schon weiß.

Spalte 8: ist nur interessant, wenn man z.B. auf der Fahrt nach Südtirol ein paar Gäste in Österreich absetzt und auf dem Rückweg wieder abholt.

Alles das kann und muss man vor der Fahrt ausfüllen. Wenn das geschehen ist, das Original im Bus behalten und den Durchschlag in der Firma lassen. Das ist WICHTIG! Bei einer Kontrolle sollte der Kontrolleur nicht das komplette grüne Buch mit allen Fahrten aus dem letzten Jahrhundert in die Hand bekommen. Er sollte und darf nur das eine grüne Blatt, welches die aktuelle Fahrt betrifft, in die Hände bekommen. Das Original für diese Fahrt und mehr nicht.

Dann gibt es noch die Spalte 9 und 10, die man nicht vor der Fahrt ausfüllen kann.

Spalte 9: Hier kommen die örtlichen Ausflüge rein, die laut Katalog oder Reiseplanung durchgeführt werden. Sind das mehr als die drei, ein separates Blatt beilegen oder, wenn da Platz ist, auf der Rückseite ausfüllen.

Spalte 10: Hier muss rein, wenn aus irgendeinem Grund z.B. die Fahrtroute gravierend geändert wurde oder ein Passagier nicht mehr mit zurück fährt, weil er die Reise verlängert hat, krank geworden ist oder ähnliches.

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