Die geforderte Grundqualifikation kann man auf zwei Arten erwerben:
Durch eine Lehre bzw. Ausbildung als
- Berufskraftfahrer
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- eine alternative, anerkannte Ausbildung
Die zweite Variante ist:
- eine 7,5 - stündige, theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht vor der IHK (eine Schulung ist nicht erforderlich)
- Fahrerlaubnis ist Voraussetzung
Bitte beachten: Eine nach den Stichtagen erworbene Fahrerlaubnis berechtigt ohne die erworbene Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein.
