Mi22Feb2012

Grundqualifikation

Die geforderte Grundqualifikation kann man auf zwei Arten erwerben:

Durch eine Lehre bzw. Ausbildung als

  1. Berufskraftfahrer
  2. Fachkraft im Fahrbetrieb
  3. eine alternative, anerkannte Ausbildung

Die zweite Variante ist:

  1. eine 7,5 - stündige, theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht vor der IHK (eine Schulung ist nicht erforderlich)
  2. Fahrerlaubnis ist Voraussetzung

Bitte beachten: Eine nach den Stichtagen erworbene Fahrerlaubnis berechtigt ohne die erworbene Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein.

neueste Nachrichten

meist gelesen

Wer ist online

Wir haben 13 Gäste online