Mi22Feb2012

Bestandsschutz

Für alle, die den Führerschein der Klasse D und DE vor dem 10. September 2008 erworben haben, gilt der sogenannte Bestandsschutz mit folgenden Regeln.

Wer seinen Führerschein nach dem 10. September 2010 verlängern lassen muss, der muss 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Fest steht aber auch, dass nach dem 10. September 2013 die Weiterbildung europaweit verbindlich kontrolliert wird.

Wer seinen Führerschein vor dem 10. September 2010 verlängern lassen muss, der braucht die Weiterbildung eigentlich noch nicht, weil für diese Personengruppe eine Schonfrist bis zum 10. September 2015 gilt. Zu diesem Punkt habe ich bei den Recherchen unterschiedliche Aussagen bekommen. Die Führerscheinstellen (drei Stück) hatten drei verschiedene Meinungen, die BAG eine vierte und die Autobahnpolizei eine fünfte Version. Verhältnismäßig sicher ist, dass die Schonfrist in Deutschland gelten soll, um Härtefälle zu vermeiden. Eine EU-Version dieser Schonfrist gibt es leider nicht, so dass man davon ausgehen muss, dass ab dem 10. September 2013 kontrolliert wird.

Die Weiterbildung wird in Deutschland im Führerschein eingetragen. Im Feld 12 wird die Prüfziffer 95 mit einem Gültigkeitsdatum eingetragen. Andere Länder handhaben das unterschiedlich. In Italien z.B. wird es eine zusätzliche Karte geben, auf der die Weiterbildung amtlich dokumentiert wird.

Für die deutschen Fahrer heißt das, dass man nach Möglichkeit versuchen sollte, die fünf Jahre der Weiterbildung und die fünf Jahre der Führerscheinverlängerung zu synchronisieren, damit man nicht zweimal innerhalb der fünf Jahre zur Führerscheinstelle laufen muss, um die jeweilige Verlängerung eintragen zu lassen. Abgesehen von dem doppelten Weg, kostet das auch jedes Mal die Gebühren für einen neuen Führerschein.

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