Mi22Feb2012

beschleunigte Grundqualifikation

Die zweite Variante ist die beschleunigte Grundqualifikation, für die folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

  1. Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges, der 140 Zeitstunden umfasst, in denen praktische 10 Fahrstunden enthalten sind.
  2. Eine Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung

Die Kosten belaufen sich auf ca. 7.000,00 Euro (ohne Führerschein)

Bitte beachten: Eine nach den Stichtagen erworbene Fahrerlaubnis berechtigt ohne die erworbene Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein.

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