Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Die geforderte Grundqualifikation kann man auf zwei Arten erwerben: Durch eine Lehre bzw. Ausbildung als Berufskraftfahrer Fachkraft im Fahrbetrieb eine alternative, anerkannte Ausbildung Die zweite Variante ist: eine 7,5 - stündige, theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht vor der IHK (eine Schulung ist nicht erforderlich) Fahrerlaubnis ist Voraussetzung Bitte beachten:…
Die zweite Variante ist die beschleunigte Grundqualifikation, für die folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges, der 140 Zeitstunden umfasst, in denen praktische 10 Fahrstunden enthalten sind. Eine Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung Die Kosten belaufen sich auf ca. 7.000,00 Euro (ohne Führerschein) Bitte beachten:…
Für alle, die den Führerschein der Klasse D und DE vor dem 10. September 2008 erworben haben, gilt der sogenannte Bestandsschutz mit folgenden Regeln. Wer seinen Führerschein nach dem 10. September 2010 verlängern lassen muss, der muss 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Fest steht aber auch, dass nach dem 10. September…
